Vita

Rechtsanwalt und Notar a.D. Reinhard W. Arf studierte Jura und Betriebswirtschaftslehre (BWL) an der Freien Universität Berlin, außerdem an der University of Edinburgh, der London School of Economics und am College of Law, London.

Sein Rechtsreferendariat hat er am Kammergericht absolviert.

Von 1979 bis 1985 war er mit wenigen Unterbrechungen Mitarbeiter bei den Coles & Stevenson, Solicitors, Westminster, London, UK. Im Oktober 1980 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seither ununterbrochen in diesem Beruf.

Im Jahre 1994 wurde er zusätzlich als Notar zugelassen, diese Tätigkeit übte er bis zum 31. August 2022 aus.

Rechtsanwalt und Notar a.D. Reinhard W. Arf ist seit 1992 Mitglied am Institut für Genossenschaftsrecht der Humboldt Universität zu Berlin.

Er hält Vorträge in den Feldern Gesellschaftsrecht, Architektenrecht und Grundstücksrecht.

Im August 2022 gab Herr Arf seine Zulassung als Notar auf und arbeitet nun ausschließlich als Rechtsanwalt.


Schwerpunkte

Gesellschaftsrecht
Bau- und Architektenrecht
Immobilienrecht

Sprachen

Deutsch
Englisch

Kurzvita

Rechtsanwalt und Notar a.D. Reinhard W. Arf
1972 – 1977 Jurastudium an der Freien Universität Berlin, der University of Edinburgh, der London School of Economics und dem College of Law, London, UK
1978 - 1980 Referendariat am Kammergericht Berlin
1979 – 1985 Mitarbeiter bei den Coles & Stevenson, Solicitors, Westminster, London, UK
1980 Zulassung zum Rechtsanwalt und Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt
1992 Mitglied am Institut für Genossenschaftsrecht der Humboldt Universität zu Berlin
1994 Zulassung zum Notar
2001 Mitglied des Aufsichtsrates bei der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 e.G.
2006 Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 e.G.
2019 Niederlegung des Vorsitzes des Aufsichtsrates bei der „1892“ und Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat
2022 Ernennung zum Aufsichtsrat bei ABK Allgemeine Beamten Bank AG
2022 Beendigung des Notaramtes wegen der Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze