Unsere immobilienwirtschaftsrechtliche Beratung umfasst auf der einen Seite das gesamte private und gewerbliche Miet- und Pachtrecht sowie auch das Wohnungseigentumsrecht.
Sie sind Eigentümer von (Mehrfamilien-)Häusern oder Wohnungen bzw. sind Sie als Verwalter tätig? Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf höchstem Niveau, fertigt für Sie Abmahnungen, entwickelt gerichtsfeste Mietverträge, spricht Kündigungen aus, erklärt Mieterhöhungen, treibt Ihre Forderungen ein und setzt Ihre Ansprüche schlussendlich mit Nachdruck durch Zahlungs- und Räumungsklagen vor Gerichten durch.
Im Anschluss an den gerichtlichen Prozess sind wir aufgrund hervorragend qualifizierter Mitarbeiterinnen im Vollstreckungsrecht für Sie im Rahmen der Zwangsräumung und Vollstreckung Ihrer titulieren Forderungen tätig.
Auf der anderen Seite beraten wir Sie fachkompetent in allen Aspekten rund um Immobilientransaktionen, namentlich alle Formen des Erwerbs, der Veräußerung und Umstrukturierung von Grundeigentum. In Zuge dessen verhandeln, gestalten und überprüfen wir Ihre Grundstücks- oder Anteilskaufverträge und klären auch die dazugehörigen steuerrechtlichen Fragen.
Beratungen im Miet- und Pachtrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht | |
Fertigung von Abmahnungen, Mietverträgen, Kündigungen sowie Mieterhöhungs- und Modernisierungsanordnungen | |
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im mietrechtlichen Prozess | |
Vertretung im Räumungs- und Zahlungsprozess | |
Prüfung und Fertigung von Grundstückskaufverträgen |