Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie insbesondere im Recht des Handelsstandes und im Recht der Handelsgeschäfte.

Bei Fragen rund um das Unternehmensrecht sind wir Ihr Ansprechpartner.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bietet Ihnen unsere Kanzlei optimale, auf Ihren Einzelfall abgestimmte Lösungen zu Fragen aus dem gesamten Unternehmensrecht, insbesondere aus dem Aktien-, GmbH-, Kommanditgesellschafts-, Genossenschafts- und Stiftungsrecht.

Eine umfangreiche Beratung hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten bei einer Firmengründung oder auch Firmenumwandlung sollte in Ihrem Interesse sein. Wir beraten Sie nicht nur über die wesentlichen Bestandteile einer Firmengründung, sondern zeigen Ihnen auch auf, welche rechtlichen Vorteile Sie aus welcher Firmengründung ziehen können. Sprechen Sie uns an.

Zudem erarbeiten wir für Sie Verträge (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Unternehmenskaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) bzw. gestalten und strukturieren Ihre Gesellschaft nachträglich um (Umwandlungen, Kapitalerhöhungen, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, Vertretungsregelungen, Unternehmensverträge, Kooperationsverträge, Nachfolgeregelungen).

Gerne bereiten wir für Sie Handelsregisteranmeldungen vor, unterstützen Sie bei Ihren Gesellschafterversammlungen und beraten Sie zu Haftungsfragen wie z.B. der Publizitätswirkung des Handelsregisters sowie auch zu den steuerlichen Aspekten Ihres Falles.


Weitere Leistungen unserer Kanzlei:

Beratung im Handelskauf- und Handelsgeschäft
Umfangreiche Beratungen bei Neubegründungen von Aktien,- Unternehmer- und Kommanditgesellschaften sowie der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unter Einbeziehung der steuerrechtlichen Aspekte
Fertigung von Gesellschafter- und Unternehmerverträgen sowie die Erstellung von Satzungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei handelsrechtlichen Fragen