Familienrecht

Im Rahmen der Verlobung geben sich zwei Menschen das ernst gemeinte Eheversprechen. Mit der Verlobung können bereits Rechtsfolgen entstehen, die im Rahmen eines Schadensersatzprozesses geltend gemacht werden können. Im Regelfall sind jedoch die Ansprüche aus der Eheschließung wesentlicher Streitpunkt, so dass sich unser Schwerpunkt auf das Ehescheidungsrecht richtet.

Um eine Ehe scheiden zu können, muss sie zunächst wirksam geschlossen worden sein. Bei einer Scheidung fallen die ehelichen Lebensgemeinschaftspflichten weg. In der Ehe sind die Ehegatten der Familie zum Unterhalt verpflichtet. Diese Pflicht besteht nach der Ehescheidung fort.

Sofern Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche Unterstützung benötigen, so stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite. Auch die Führung Ihres Ehescheidungsprozesses übernehmen wir. Weiterhin kümmern wir uns selbstverständlich im Rahmen der Ehescheidung auch um Ihren Versorgungsausgleich.

Im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Bearbeitung vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen, wobei eine außergerichtliche Beilegung unser Bestreben ist. Durch Scheidungsfolgevereinbarungen, welche wir gerne für Sie entwerfen, können gerichtliche Prozesse vermieden werden.


Weitere Leistungen unserer Kanzlei:

Beratung über die wesentlichen Bestandteile von Eheverträgen und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen sowie die anschließende Fertigung von beurkundungsfähigen Vereinbarungen
Vertretung im Ehescheidungsprozess
Geltendmachung von Sorgerechts- und Unterhaltsansprüchen