Erbrecht

Unsere erbrechtliche Tätigkeit umfasst z.B. die erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung von Familienunternehmen.

So gestalten wir für Sie Unternehmensnachfolgeregelungen, beraten Sie aber auch zu klassischen erbrechtlichen Fragen. Eine Unternehmensnachfolgeregelung ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge umgangen werden soll. Dies hat meistens verschiedene Gründe. Wir gehen bei unserer Beratung hierzu auf Ihre persönlichen und individuellen Wünsche ein, sofern diese gesetzlich realisierbar sind.

Beratungen können in diesem Zusammenhang auch zu Testamenten, der gesetzlichen Erbfolge oder zum Erbschein erfolgen.

Auch das Ehegattenerbrecht ist im Rahmen der erbrechtlichen Beratung und Vertretung von großer Bedeutung und erfordert eine spezielle Fachkompetenz. Das Ehegattenerbrecht ist breit gefächert und bietet neben Ansprüchen aus der gesetzlichen Erbfolge unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche aus dem familienrechtlichen Zugewinnausgleich. Sprechen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.

Wir vertreten Sie zudem außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, der Herausgabe von Nachlassgegenständen gegenüber dem Erbschaftsbesitzer sowie auch in allen Fällen der Nachlassauseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft. Eine Vertretung gegenüber Banken und Versicherungen im Rahmen Ihrer erbrechtlichen Angelegenheit fallen ebenso in unser Fachgebiet wie Ihre Interessenwahrnehmung vor Behörden.


Weitere Leistungen unserer Kanzlei:

Beratung und Vertretung von Familienunternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolgeregelung
Beratung hinsichtlich der Errichtung eines Testaments und die anschließende Fertigung von beurkundungsfähigen Testamenten
Beratung und Vertretung in Streitigkeiten über die gesetzliche Erbfolge
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Ehegattenerbrecht
Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen des Erb- und Pflichtteilsanspruchs
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen zwischen Erben und Erbengemeinschaften