Das private Bau- und Architektenrecht ist Teil unserer Kernkompetenz. Wir vertreten Sie in umfangreichen Bau- und Architektenverfahren. Selbstverständlich können Sie vorab eine ausführliche und umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen. Wir werden für Sie prüfen, inwieweit Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bau- und Architektenrecht und vertreten Architekten, Fachingenieure, Sachverständige, Versicherungen, Bauherren und Wohnungseigentümer.
Wir unterstützen Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Honorarfragen nach HOAI und sonstigen Vergütungsstreitigkeiten. Die Geltendmachung Ihres Architektenhonorars ist bei uns in den richtigen Händen! Ebenso vertreten wir Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Bauüberwachungs- und Planungsfehlern.
Eine enge Abstimmung mit Ihnen sowie auch mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erachten wir dabei für besonders wichtig. Wir vertreten Sie umfassend und mit der erforderlichen Expertise.
Geltendmachung von Architektenhonorar | |
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei baurechtlichen Schadensersatzprozessen | |
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln | |
Prüfung und rechtliche Würdigung eines Architektenvertrages | |
Beratung und Vertretung von Architekten, Ingenieuren und Bauherren |