Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten gegen diese vorgehen? Oder haben Sie selbst eine Kündigung ausgesprochen und möchten sich nunmehr gegen eine Kündigungsschutzklage verteidigen?
Wir vertreten Sie gerne im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess.
An eine Kündigung werden grundsätzlich hohe Anforderungen gestellt. So muss sie z.B. sozial gerechtfertigt gewesen sein und bedarf der Schriftform. Des Weiteren darf sie nicht willkürlich ausgesprochen werden. Angesichts dessen sollte eine Kündigung – unabhängig davon, ob Sie eine solche erhalten haben oder aussprechen möchten – stets einer kompetenten rechtlichen Würdigung unterzogen werden.
Weiterhin gestalten wir für Sie individuelle Arbeits- und Anstellungsverträge. Auch die Erstellung und Prüfung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses fällt in unseren arbeitsrechtlichen Aufgabenbereich. Zeugnisse, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder während der Anstellung in Form eines Zwischenzeugnisses vom Arbeitgeber erteilt werden, sollten in einer speziellen Form geschrieben sein. Ein Zeugnis muss wohlwollend für den Arbeitnehmer formuliert sein. Aufgrund einer wohlwollenden Formulierung können sich in einem Zeugnis auch immer versteckte Aussagen finden, die sich zunächst schön anhören, jedoch das Gegenteil über die Leistungen des Arbeitsnehmers aussagen.
Wir prüfen Ihr Zeugnis und teilen Ihnen die Bewertung Ihres Arbeitszeugnisses mit. Sprechen Sie uns an.
Erstellung von Musterarbeits-, Anstellungs- und Auflösungsverträgen | |
Erstellung/Aussprechen einer Abmahnung gegenüber Ihrem Arbeitnehmer, Vertretung im Rahmen des Widerspruchs gegen die Abmahnung | |
Ausführliche Beratung hinsichtlich der Wirksamkeit eine Kündigung, Formulierungen und Erstellung von Kündigungen, Führung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen | |
Beratung bei unternehmerischen Umstrukturierungen |