Unser Notar begleitet Sie in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten – von der Vorbereitung über die Beurkundung bis zur Abwicklung von Urkundsgeschäften.
Dies gilt insbesondere bei der Beurkundung von Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen, Erbbaurechten, Grundschuldbestellungen oder -löschungen.
Herr Arf ist dabei in seiner Stellung als Notar bei Verträgen stets für beide Vertragsparteien unparteiisch beratend tätig.
Er ist nicht Interessenvertreter nur einer Vertragspartei, sondern hat immer die Interessen beider Seite ausgewogen zu berücksichtigen.
Wir – das heißt der Notar und drei spezialisierte Notarfachangestellte – helfen Ihnen gerne bei der Bestellung von Dienstbarkeiten aller Art und regeln für Sie die Grundbuchberichtigung im Falle von Erbfolgen oder sonstigen Rechtsnachfolgen.
Beurkundungen von Grundstückskauf- oder Wohnungseigentumsverträgen | |
Beratungen und Beurkundung von erbbaurechtlichen Angelegenheiten | |
Beratungen über die Eintragung von Dienstbarkeiten in das Grundbuch sowie Beurkundung von Grundstücksbestellungen oder -löschungen |