Unser Notar ist insbesondere dem Gesellschaftsrecht gewidmet und berät und begleitet viele Unternehmen in diesem Bereich. Dazu gehören alle gesellschaftsrechtlichen Erscheinungsformen wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Genossenschaften.
Er beurkundet regelmäßig Hauptversammlungen von diversen Aktiengesellschaften gemäß § 130 AktG sowie Vertreterversammlungen von Genossenschaften, begleitet Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, beurkundet Verschmelzungen von GmbH und Genossenschaften und hat in der Vergangenheit bereits eine Reihe von GmbH in Aktiengesellschaften umgewandelt.
Zu unseren Tagesgeschäften gehören GmbH- und UG (haftungsbeschränkt)-Gründungen sowie Beglaubigungen aller Art.
Weiterhin hält Herr Arf – der nicht zuletzt Vorsitzender des Aufsichtsrates einer großen Berliner Wohnungsbaugenossenschaft ist – als Rechtsanwalt und Notar Vorträge zu gesellschaftsrechtlichen Themen (Partnerschaftsgesetz, Compliance-Regelungen, D&O Versicherung etc.).
Beurkundung von allen Verträgen des Gesellschaftsrechts, insbesondere Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge | |
Beurkundungen von Hauptversammlungen, Verschmelzungen und Umwandlungen | |
Vorbereitung und Beurkundung von Firmengründungen |