Familienrecht

Wir gestalten für Sie notarielle Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen und entwerfen für Sie Urkunden zu allen Fragen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie auch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Des Weiteren sind wir Ihr Ansprechpartner bei Beurkundungen von General- und Vorsorgevollmachten mit Patienten– und Betreuungsverfügungen. Die Errichtung einer solchen Verfügung wird in der heutigen Zeit zunehmend wichtiger.

Denn nach Eintritt eines Ereignisses, welches einen geschäftsunfähig bzw. beschränkt geschäftsfähig werden lässt, kann eine General- und Vorsorgevollmacht nicht mehr verfügt werden.

Zusätzlich begleiten wir Sie etwa in Verfahren zu Minderjährigen- und Volljährigenadoptionen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Weitere Leistungen unserer Kanzlei:

Beratung und die anschließende Beurkundung von Eheverträgen sowie Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
Beratungen im Adoptionsverfahren und die Beurkundung der Willenserklärungen
Beurkundungen von General- und Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung und anschließender Eintragung im elektronischen zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer