Erbrecht

Das Erbrecht kennt vielfältige notarielle Gestaltungsmöglichkeiten. So können Sie z.B. zugunsten Ihrer Lieben die Erbfolge durch ein Testament, einen Erbvertrag oder auch durch Vermächtnisse, Erb-, Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichtsverträge verbindlich regeln.

Dazu bieten wir Ihnen unsere umfassende notarielle Beratung, um den Willen des Erblassers bezüglich seiner Verfügungen von Todes wegen als Voraussetzung für eine spätere Streitvermeidung unter den Erben zu erforschen und den sichersten Weg für die Verteilung des Nachlassvermögens aufzuzeigen.

Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie frühere Verfügungen von Todes wegen ändern oder widerrufen wollen, und zeigen Ihnen die neu zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf.

Auch bei Erbauseinandersetzungen oder Erbteilsübertragungen sind wir kompetente Ansprechpartner für Sie. Ebenso bei allen Fragen zur Testamentsvollstreckung. Schenkungen gehören ebenfalls zu dem großen Bereich der Zuwendungen unter Lebenden, z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Im Zusammenhang mit Erbscheinen entwerfen wir Ihren Erbscheinsantrag auf Grundlage von privatschriftlichen Testamenten oder der gesetzlichen Erbfolge sowie der entsprechenden Personenstandsurkunden, bei deren Beschaffung wir Sie in schwierigen Fällen ebenfalls unterstützen.

Wir beraten und beurkunden zu Möglichkeiten der Sondererbfolge bei Anteilen an Personengesellschaften und gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.


Weitere Leistungen unserer Kanzlei:

Beratung über Verfügungen von Todes wegen und deren notarielle Gestaltungsmöglichkeiten sowie Beurkundung
Beratung im Rahmen der Erbauseinandersetzung
Beurkundungen von Schenkungsverträgen
Beurkundungen von Erbverzichts-, Pflichtteilsverzichts- und Zuwendungsverzichtsverträgen